TÜV® Teilegutachen TREKFINDER für Reifenumrüstung SUZUKI Jimmy II Typ HJ m. Stahl- u. Alufelge 15 x 5,5 auf Breitreifen 215/75R15 u. 205/75R15 u. 215/70R15

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Artikelnummer: 1-SUJI2TURHJ

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Beschreibung

Teilegutachten TREKINDER zur Reifenumrüstung SUZUKI Jimmy II Typ HJ mit Alufelge/ Stahlrad 15 x 5,5 auf Reifengröße 215/75R15 oder 205/75R15 oder 215/70R15

  • mit diesem TÜV® Teilegutachen können Sie problemlos die genannten Reifengrößen montieren und von einer Prüfstelle eintragen lassen
  • für Jimny II Modelle Typ HJ mit ABE-EG Nummer: e6*2007/46*0515*..
  • eine Tachoüberprüfung ggf. Neuenstellung ist erforderlich ( bei unserem Jimny paßte der Tacho mit Goodrich AT )
  • geliefert wird 1 Stück TÜV® Teilegutachen als Dokument mit dem Paketdienst ( versicherter Versand )
  • geliefert wird ausschließlich 1 Stück Teilegutachten, KEINE Reifen, KEINE Felgen etc. !
  • die Abbildungen/Fotos im Webshop dienen ausschließlich als optische Hilfe für einen 215/75R15er Reifen auf der originalen Jimny Alu- bzw. Stahlfelge, es gehören keine Reifen zum Lieferumfang.
  • die Verwendung von Schneeketten ist nicht erlaubt !
  • es gibt KEINE Markenbindung bei den Reifen !
  • es sind KEINE zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen erforderlich !
  • eine Versendung des Gutachtens per eMail oder Fax ist NICHT möglich !

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Schnelle Lieferung und sehr gute Verpackung.

Zum Gutachten. Keinerlei nicht problemlos erfüllbare Auflagen (gleiche Reifen VA und HA, Schneeketten, Tachoabweichung). Es fehlen in D mittlerweile nur die Ingenieure, die eine Änderungsabnahme nach § 19.3 mit gesundem Menschenverstand durchführen. Meist wird auf eine Tachoprüfung mit Ausdruck bestanden, natürlich auf einem geeichten Prüfstand.. Die Umbereifung von den serienmäßigen Reifen, 195/80 R 15 auf Reifen mit der Dimension 215/75 R 15 bringt rein rechnerisch einen Geschwindigkeitszuwachs von 1,5 km bei gefahrenen 100 km/h. Da der Tacho des Jimnys nachweislich ein „Schnellläufer“ ist wird er auch nach der Umbereifung voraus eilen. Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen muß ein Sachverständiger bzw. Prüfer im Rahmen der Änderungsabnahme einen „Arsch in der Hose haben“ und sich nicht hinter Papier verstecken!

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