Beschreibung
Spurverbreiterungssatz TREKFINDER für SUZUKI Jimny II + 44 Millimeter Achse
Passend für Modell:
Jimny II Typ GJ & HJ ab 2018 mit ABE-EG Nummer:
e6*2007/46*0253*..
e6*2007/46*0515*..
Weitere Details:
- einsetzbar bei Stahl- UND Leichtmetallfelgen
- aus hochfester Aluminium Legierung
- MIT Mittelochzentrierung
- in Farbe schwarz harteloxiert
- mit 44 Millimeter Spurverbreiterung pro Achse ( Scheibendicke 22mm )
- im DRM System ( Scheiben mit eingepreßten Bolzen )
- inkl. Befestigungsmaterial
- inkl. Teilegutachten
- Preis und Lieferumfang ist für zwei Achsen
- die Reifengrößen 195/80 + 205/75 und 215/75R15 auf Serienfelge 5,5 x 5 1/2 J oder 5,5 x 5 1/2 JJ ET +5 sind im TÜV® Teilegutachten aufgeführt
- die Montage einer zusätzlichen Verbreiterung der vorhandenen Kotflügelverbreiterung ist lt. TÜV® Teilegutachten für alle Reifengrößen vorgeschrieben ( bei 195+205er unsere Artikelnummer 9705-15600U und bei 215er unsere Artikelnummer 9705-18600U )
- für die Montage werden KEINE längeren Radschauben oder weitere, bzw. andere Bolzen oder Radmuttern benötigt, es sind ALLE erforderlichen Montageteile im Lieferumfang enthalten
ACHTUNG/INFO 1:
Es gibt bei den Jimny II Modellen unterschiedlich lange Stehbolzen an der Radnabe.
Es gibt somit Fahrzeuge deren Stehbolzen länger sind, als die Spurverbreiterungsscheibe dick ist.
Also länger als 22 Millimeter die aus der Radnabe rausstehen!!!!
D. h. diese Stehbolzen stehen aus der Distanzscheibe über!!!!!!
In diesem Fall muss an dieser Stelle die Felge "Taschen" aufweisen, damit der überstehende Stehbolzen ausreichend Platz hat, um die Felge bzw. Spurverbreiterung sachgemäß montieren zu können.
Nur dann liegt die Felge vollflächig und korrekt an!
Die Montage sollte unbedingt von einer Fachwerkstatt ausgeführt werden!
ACHTUNG/INFO 2:
Unbedingt VOR der Bestellung die Länge der Stehbolzen und Taschen der Felgen prüfen.
Hinweis aus dem TÜV® Gutachten:
- eine dauerhafte Radabdeckungsverbreiterung ist nach vorne 30 und hinten 50 Grad ( zu der senkrechten Mittelachse des Rades ) herzustellen.
- es bestehen keine technische Bedenken gegen die Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen als die o. a. Kombinationen. Die Eignung ist gesondert zu prüfen bzw. nachzuweisen.
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